Quo vadis Einheitspatent und einheitliches Patentgericht?

Als "europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung" soll das Einheitspatent, oder EU-Patent, dem Patentinhaber einheitlichen Schutz und gleiche Wirkung für das Hoheitsgebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten verleihen. Das Einheitspatent soll es ermöglichen, mit Stellung eines einzigen Antrags beim Europäischen Patentamt, Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Ein wesentlicher Vorteil für...