Die Europäische Kommission hat einen Fonds eingerichtet, der kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in der EU dabei unterstützen soll Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum (IP) zu erhalten und durchzusetzen. Darunter fallen zum Beispiel Patente, Marken und Gebrauchsmuster.
Die Umsetzung des Fonds zeigt geringfügige Unterschiede von Land zu Land. Im Allgemeinen sollen die KMUs Unterstützung von bis zu EUR 1.500 für die Einreichung von Marken und Geschmacksmustern (Designs) und EUR 750 für nationale Patentgebühren zur Verfügung gestellt werden. Die Unterstützung kann nicht rückwirkend ausbezahlt werden und jegliche Kosten, die dem Antragsteller vor der Zuschussbewilligung anfallen, werden nicht erstattet.
Daher ist es wichtig, dass die KMUs den Antrag schon vor Beginn der Zusammenarbeit mit einem Patent- und Markenanwalt stellen.
Anders als andere europäische Fördertöpfe, wird der neue Fonds nur einmalig ausgeschrieben und endet, sobald alle verfügbaren Mittel erteilt wurden. Entscheidungen hinsichtlich Förderung sollen in wöchentlichem Turnus getroffen werden. In der Vergangenheit hat SHP einer Vielzahl von Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei geholfen eine maßgeschneiderte IP-Strategie zu entwickeln und geistiges Eigentum zu schützen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, falls sie weitere Informationen und Unterstützung zur Förderantragstellung benötigen.