Exportieren Sie Produkte ins Ausland? Haben Sie einen lokalen Vertreter? Und wie sind Ihre Marken und Brands im Ausland geschützt?
Für Hersteller von Waren ist bei der Benutzung der Marke im Ausland Vorsicht geboten. Aus unserer Erfahrung ist es empfehlenswert, auch eigene Marken in den Ländern anzumelden, in die man exportiert.
Dies kann in vielen Ländern kostengünstig und effizient durch die Anmeldung einer internationalen Marke bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) erfolgen. In manchen Ländern muss dagegen eine separate, nationale Anmeldung erfolgen.
Durch die eigene Markenanmeldung wird vermieden, dass andere Unternehmen sich den Namen eines bekannten Exporteurs durch eine Markenanmeldung zunutze machen und dadurch einen falschen Eindruck über die wahre Herkunft der Produkte erwecken. Eine solche Vorgehensweise kann zwar unter Umständen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, verlassen sollte man sich darauf aber nicht – gerade aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme in den verschiedenen Ländern.
Häufig bieten Importeure bzw. örtliche Verkäufer an, die Markenanmeldung vor Ort selbst durchzuführen. Wenn der Importeur bzw. örtliche Verkäufer die Markenanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt, kann er die Marke unter Umständen auch gegen den Willen des Exporteurs verwenden. Problematisch kann dies vor allem werden, wenn der Exporteur den Importeur bzw. den oder die örtlichen Verkäufer wechselt oder wechseln möchte.
Zu beachten ist außerdem, dass die genannten Risiken in Verträgen zwischen dem Importeur bzw. dem örtlichen Verkäufer und dem Exporteur oftmals nur unzureichend ausgeschlossen werden. Auch auf einseitige Erklärungen bezüglich der Rechte an der Markennutzung sollte man sich keinesfalls verlassen.
Eine kurze Anleitung in englischer Sprache über internationale Markenanmeldungen findet man hier
Falls Sie Fragen zur Anmeldung Ihrer Marke im Ausland haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.